Stifter
sind Persönlichkeiten oder Organisationen, die ab einem Stiftungsbetrag von mind. 50.000 € in die Stiftung eintreten. Sie wählen den Stifterrat, der u. a. das Kuratorium beruft.
Kuratorium
Mitglied im Kuratorium sind Stifter sowie namhafte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich aktiv für die Stiftung einsetzen und für jeweils 3 Jahre berufen werden.
Vorstand
Der bis auf Weiteres ehrenamtliche Vorstand besteht aus bis zu 5 Persönlichkeiten.
Er führt die Geschäfte der Stiftung gemäß der Satzung und wird vom Stifterrat für jeweils 3 Jahre berufen.
Der Vorstand hat Anspruch auf Kosten-Erstattung.
Er kann stiftungs-relevante Aufgaben delegieren, sei es ehrenamtlich, sei es gegen finanzielle Entschädigung im Rahmen der dem Vorstand verfügbaren Mittel.
Stiftungsrat
Der Vorstand kann einen Stiftungsrat begründen. Ihm können Funktionsträger in Unternehmen, staatlichen Institutionen oder sonstigen stiftungsnahen Organisationen angehören.
Als Berufungs-Kriterium gilt, dass diese Persönlichkeiten voll hinter der STUFEN-Idee stehen, die Stiftung fördern und bestrebt sind, mit ihren Aktivitäten und ihrem Ansehen der Stiftung zu nutzen. Dies bedingt nicht notwendigerweise Zeit- oder Geld-Aufwand oder konkrete Aktivitäten.
Stiftungsräte werden vom Vorstand für jeweils 5 Jahre in den Stiftungsrat berufen.
Förderkreis
Zu einem derzeit informellen Förderkreis der Stiftung gehören Persönlichkeiten oder Organisationen, die ein- oder mehrmals Beträge gespendet haben oder nennenswerte geldwerte Leistungen für die Stiftung erbringen.
Die Gründung eines rechtlich selbstständigen Förder-Kreises ist in Aussicht genommen.
Ihm können Persönlichkeiten und Institutionen angehören, die sich der Stiftungs-Idee verbunden fühlen und sie unterstützen wollen.
Sponsoren
sind Förderer, die für einen definierten Zweck Geld- oder Sach-Spenden zur Verfügung stellen.
Dafür erhalten sie eine vereinbarte Gegenleistung. Der Nutzen für den Sponsor kann z.B. durch werbliche oder andere Gegenleistungen durch die Stiftung erbracht werden. Zuwendungen als Sponsoring sind i.d.R. steuerlich absetzbar. Sponsoren können auch die Stiftungs-Interessen als Vorstandsbeauftragte bzw. als Botschafter für ein Fachgebiet wahrnehmen.
Spender
gewähren der Stiftung eine freiwillige Zuwendung in Form einer Geld- oder Sach-Leistung
Da die STUFEN-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist; sind Spenden an die Stiftung i.d.R. steuerlich absetzbar. Die Stiftung ist zur Durchführung ihrer gemeinnützigen Aufgaben auf breite Unterstützung angewiesen und für jede Zuwendung dankbar. Auch eine Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement ist gerne willkommen.
Botschafter
sind Persönlichkeiten, die die STUFEN-Idee und deren Ziele durch ihren persönlichen Einsatz engagiert unterstützen.
Botschafter werden vom Vorstand für jeweils 3 Jahre berufen. Interessierte und engagierte Menschen mögen bitte den Vorstand ansprechen!
Akademie
Die STUFEN-Akademie GmbH ist eine rechtlich selbstständige, hundertprozentige Tochter der Stiftung. Die Aufgaben der Akademie bestehen u.a. in der Organisation und Durchführung von Seminaren und Projekten, und zwar auf mindestens kostendeckender Grundlage.



